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Firmengründung auf Malta
Rechtliche Grundlagen
Wichtig bei Firmengründungen im Ausland ist die steuerliche Anerkennung.
Hierbei muss die Gesellschaft den Rechtsvorschriften des Landes entsprechen,
in dem sie den tatsächlichen Sitz hat.
Es ist nicht ausreichend, den Firmensitz im Ausland anzumelden, obwohl sich
die reale Geschäftsleitung in Deutschland befindet.
Grundlage zur Durchführung eines Firmensitzes auf Malta ist das Einsetzen
eines beauftragten ausländischen Direktors, der nachweisbar und aktiv die
Gesellschaft leitet. Die vielzitierte Briefkastenfirma ist hier nicht
ausreichend, vielmehr muss die Offshore-Gesellschaft nachweislich aktiv sein,
um auch vor dem deutschen Fiskus zu bestehen.
Dies kann zum Beispiel durch eine Anbindung an einen professionellen
Büroservice auf Malta erreicht werden.

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