>> Firmengründung > 9.September 2010  
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Firmengründung auf Malta

Rechtliche Grundlagen

Wichtig bei Firmengründungen im Ausland ist die steuerliche Anerkennung. Hierbei muss die Gesellschaft den Rechtsvorschriften des Landes entsprechen, in dem sie den tatsächlichen Sitz hat.

Es ist nicht ausreichend, den Firmensitz im Ausland anzumelden, obwohl sich die reale Geschäftsleitung in Deutschland befindet.

Grundlage zur Durchführung eines Firmensitzes auf Malta ist das Einsetzen eines beauftragten ausländischen Direktors, der nachweisbar und aktiv die Gesellschaft leitet. Die vielzitierte Briefkastenfirma ist hier nicht ausreichend, vielmehr muss die Offshore-Gesellschaft nachweislich aktiv sein, um auch vor dem deutschen Fiskus zu bestehen.

Dies kann zum Beispiel durch eine Anbindung an einen professionellen Büroservice auf Malta erreicht werden.

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